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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Orveno GmbH (nachfolgend: XERON)
(Stand: Juni 2004)
§1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen XERON und dem Kunden, einschließlich der zukünftigen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von XERON ausdrücklich schriftlich und gesondert zugestimmt.
XERON ist berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, nach einer entsprechenden Mitteilung, zu ändern.
3. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§2 Vertragsschluss
1. Angebote von XERON sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zumutbar sind insbesondere Änderungen in der Spezifikation der Produkte, die erforderlich sind, um bestehende Sicherheitsbestimmungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, die die Qualität und Leistung der Produkte nicht substantiell beeinträchtigen.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
XERON ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei XERON anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. XERON ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung von XERON maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Dies gilt insbesondere für (fern-) mündliche Bestellungen und Vereinbarungen.
5. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird XERON den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
6. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext nach Vertragsschluss von XERON gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch XERON zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird von XERON über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
8. Kein von XERON angenommener Auftrag kann vom Kunden storniert werden, außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von XERON und unter der Bedingung, dass der Kunde XERON in vollem Umfang für Verlust (einschließlich Gewinnverlust), Kosten, Schadenersatz, Gebühren und Auslagen, der/die XERON in Folge der Stornierung entsteht/en, schadlos hält. Rechte nach § 4 (Widerrufsrecht) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere gesetzlich zwingende (Verbraucher-)rechte bleiben hiervon unberührt.
9. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie gesondert schriftlich vereinbart wurden.
§3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält XERON sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält XERON sich das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, XERON einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer, ist er außerdem verpflichtet, etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
4. XERON ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt XERON bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. XERON nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. XERON behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für XERON. Erfolgt eine Verarbeitung mit XERON nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt XERON an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von XERON gelieferten Ware zu den sonst verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen XERON nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§4 Widerrufsrecht (Fernabsatzvertrag, § 312b BGB)
1. Der Verbraucher hat bei einem Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Orveno GmbH, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege.
Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Die Ware kann insbesondere nicht mehr als "neu" verkauft werden, wenn die Verschlechterung der Ware auf Stromausfall, Überspannung an der Schnittstelle, extreme Umweltbedingungen, unsachgemäße Verwendung, Wartung, Anwendung oder Verwendung von nicht genehmigten Teilen zurückzuführen ist.
§5 Vergütung
1. Als Preis für Produkte oder Dienstleistungen gilt der Angebotspreis von XERON. Dieser ist bindend. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde kann den Preis per Vorauskasse, Nachname oder Rechnung leisten. XERON behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
2. XERON kann die Preise jedoch durch eine schriftliche Mitteilung, aufgrund von Änderungen der Zollabgaben, Steuern, Verkäuferpreise, Wechselkursschwankungen, Währungsbestimmungen und sonstigen Faktoren, die nicht im Einflussbereich von XERON liegen, bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aber bevor die Produkte dem Kunden zugänglich gemacht werden, ändern.
Die einzige Gegenmaßnahme die dem Kunden im Falle von Preiserhöhungen zur Verfügung steht ist, den Auftrag innerhalb von 72 Stunden zu stornieren.
3. Die sich aus der jeweilig gültigen Preisliste von XERON ergebenden Preise verstehen sich ab Lager Hamburg oder einem anderen Auslieferungslager von XERON. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4. Der Kaufpreis ist mit Vertragschluss fällig.
Vereinbarte Preisnachlässe oder Preissenkungen sind nur dann gültig, wenn die Zahlung spätestens fünf Tage nach Fälligkeitsdatum erfolgt.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von zehn Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich XERON vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seinen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch XERON schriftlich anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§6 Liefertermin - Lieferverzug
1. Liefertermine und Fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht XERON eine schriftliche Zusage ausdrücklich und verbindlich abgeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages durch den Kunden sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Kunden, verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
2. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren.
3. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an XERON durch höhere Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von XERON oder bei den Vorlieferanten von XERON. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des § 9 (Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
4. Im Falle des Lieferverzugs kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigten würde, alleine oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von XERON nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Kunde in Verzug der Annahme ist. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind nach Maßgabe der Regelung des § 9 (Haftungsausschluss) ausgeschlossen.
§7 Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versandverkauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
3. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§8 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Für Datenverlust übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Xeron GmbH. Bei Einsendung von Ware hat der Käufer auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten eine Datensicherung vorzunehmen.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn XERON die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6. Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4. dieser Bestimmungen).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anweisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
Die Ware umfasst die nachfolgende Beschaffenheit, über die der Kunde hiermit aufgeklärt wird:
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. XERON übernimmt deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. XERON gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen, sowie die Auswahl, die Installation und Nutzung der Programme liegt beim Käufer.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§9 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Sofern der Kunde Unternehmer ist und der Unternehmer aufgrund eines Verbrauchsgüterkaufs seinerseits Schadensersatzansprüchen unterliegt, beschränkt sich unsere Haftung auf den Nettokaufpreis, den der Unternehmer bei uns für die Ware bezahlt hat.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn XERON Arglist vorgeworfen wird.
4. Soweit XERON mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist XERON für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. XERON macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern XERON Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird XERON den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
5. Der Kunde stellt XERON von allen Nachteilen frei, die XERON durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
§10 Export
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von XERON ist es dem Kunden nicht gestattet, die von XERON erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
Der Kunde erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierter Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Hardware, Software auf technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA und anderen Ländern importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder wiederexportiert ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren staatlichen Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten.
Endabnehmer für die Beschränkungen gelten:
Alle Endabnehmer, von denen der Kunde weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte die aus den USA importiert wurden für den Entwurf, die Entwicklung, die Produktion von Raketen, in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden.
Für Endverbraucher gelten folgende Beschränkungen:
Jeglicher Gebrauch der Produkte, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung, der Produktion von Raketen, der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen, der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert werden.
§11 Datenschutzinformationen und datenschutzrechtliche Einwilligung
1. Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden (siehe "Datenschutzinformationen").
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe "datenschutzrechtliche Einwilligung").
§12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von XERON in Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Der Käufer hat alle Informationen vertraulich zu behandeln, die er von XERON, Herstellern, Lieferanten oder anderen erhält und die von diesen Personen als vertraulich eingestuft werden.
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